Allgemeines Zivilrecht
Zu diesem Rechtsgebiet gibt es keinen "Fachanwalt" und es werden keine rechtlichen Spezialkenntnisse benötigt, aber natürlich das normale juristische Basiswissen, quasi das "Handwerkszeug", über das jeder Rechtsanwalt verfügen sollte. Gemeint sind z.B. die Einziehung von Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen bei Streitigkeiten aus einem - auch über das Internet abgeschlossenen - Vertrages. Aber das sind nur Beispiele.
Hier kommt es für Sie besonders auf die "Sekundärtugenden" an. Werden Ihre Anfragen zeitnah beantwortet? Sind Sie über den Stand der Dinge ausreichend informiert? Gerade auch in diesen Rechtsangelegenheiten wollen wir uns durch die Qualität unserer Dienstleistung besonders hervorheben.