Versicherungsrecht


Im Versicherungsrecht wird erforderlichenfalls gerichtlich geklärt, ob Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen, z.B. aus einer

• Personenversicherung
(Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung usw.), aus einer

• Sachversicherung
(Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, usw.) oder aus einer

• Haftpflichtversicherung
(Kfz.-Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung usw.)

gerechtfertigt sind.


Von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wurde Arne Grußendorf im Jahre 2004 als einem der ersten Kammermitglieder die Befugnis verliehen, diese Fachanwaltsbezeichnung zu führen, nachdem er die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl teils gerichtlicher Mandate aus verschiedenen Bereichen des privaten Versicherungsrechts und entsprechende theoretische Kenntnisse nachgewiesen hatte.
Kurz darauf wurde er in den Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg für Fachanwälte für Versicherungsrecht berufen, dem er bis zu seinem Ortswechsel nach Schwäbisch Hall angehörte.

Frau Rechtsanwältin Irina Harant erhielt die Befugnis, den Titel Fachanwältin für Versicherungsrecht führen zu dürfen, von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Oktober 2021.

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