Schadenersatzansprüche
Nach einem Verkehrsunfall wird geprüft, welche Schadensersatzansprüche dem Geschädigten zustehen. Ihr Anwalt setzt Ihnen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers Ihre Ansprüche durch und ist dabei ausschließlich Ihr Interessenvertreter. Werkstätten, Mietwagenunternehmen, Abschleppfirmen, etc. haben auch eigene Interessen, die sich nicht immer mit Ihren Interessen vollständig decken. Ausschließlich Ihre Interessen vertritt nur Ihr Anwalt.
Nich nur bei Personenschäden ist es wichtig, dass Sie durch einen kompetenten Berater mit der Haftplichtversicherung des Unfallverursachers "auf gleicher Augenhöhe" verhandeln können. Auch bei reinen Sachschäden gibt es unterschiedliche Meinungen zur Frage, was der Versicherer erstatten muss. Was passiert bei einer Abrechnung auf Gutachterbasis und wann darf überhaupt ein Gutachter beauftragt werden? Wer sucht die Werkstatt aus, oder im Bedarfsfalle die Mietwagenfirma? Wann gibt es Wertminderung oder Nutzungsaufall, und falls ja, wie viel? Wäre dies alles so einfach, müssten sich nicht immer wieder selbst die obersten Gerichte damit befassen. Es gilt, hier rechtlich immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Nach der Schaffung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" im Jahre 2004 wurde Arne Grußendorf auch in den Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg für diese Zusatzbezeichnung berufen, dem er bis zu seinem Ortswechsel nach Schwäbisch Hall angehörte.
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart verlieh Arne Grußendorf im Jahre 2007 die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.